Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltungsbereich
Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Montagen und Reparaturen von bzw. an Regalbediengeräte und Fördertechnik, ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310, Absatz 1, BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Sämtliche Vereinbarungen sollen schriftlich niedergelegt werden. Dies gilt auch für Nebenabreden und Beschaffenheitsgarantien sowie nachträgliche Vertragsänderungen.

Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Die zu unserem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben und dergleichen sind nur annähernd maßgebend.

Überlassene Unterlagen
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Angebots- und Vertragsunterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, die Unterlagen dürfen weder kopiert, noch Dritten ohne unsere Einwilligung zugänglich gemacht werden.

Lieferumfang
Die Leistung umfasst die Leistungen, entsprechend der Leistungsbeschreibung, betriebsfertig und abnahmebereit erstellt. Die Leistung wird unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik nach den Werksnormen von uns erbracht und entspricht den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften. Die bauseitigen Vorleistungen müssen bei Montagebeginn soweit fortgeschritten sein, dass die Montage ungehindert und zügig durchgeführt werden kann. Soweit während der Montage bauseitige Leistungen zu erbringen sind, sind diese so zu fördern, dass Behinderungen oder Unterbrechungen der Montage ausgeschlossen sind. Kann die Montage wegen Bauverzögerung erst verspätet begonnen werden, muss sie wegen Bauverzögerung unterbrochen werden oder verzögert sich die Beendigung der Arbeiten oder die behördliche Abnahme wegen Bauverzögerungen, außerhalb unseres Einflussbereiches, so trägt der Auftraggeber die Kosten für Wartezeit und etwaige wiederholte Reisen der Monteure. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Auftraggeber zumutbar.

Preise und Zahlung
Die Preise sind Pauschalpreise und verstehen sich für den Leistungsumfang, gem. Punkt 4. Sie verstehen sich netto, ausschließlich Umsatzsteuer, die zu dem im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld gültigen Satz berechnet und gesondert ausgewiesen wird. Zahlungen sind, insoweit nichts anderes vereinbart wird, innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung, zu leisten. Kommt es ohne unser Verschulden zu einer mehr als 4 - wöchigen Unterbrechung in der Abwicklung des Auftrages, so sind wir berechtigt, den tatsächlichen Leistungsstand abzurechnen. Der Auftraggeber gerät, ohne dass es einer Mahnung bedarf, 14 Kalendertage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. Die Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Aufrechnung
Der Besteller ist nicht berechtigt, uns gegenüber mit Forderungen aufzurechnen, sofern die aufrechenbare Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Gefahrübergang bei Versendung
Wird Ware auf Wunsch des Bestellers an Diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werkes/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage, gemäß § 771 ZPO, zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.

Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
Die Haftung für Mängel und Schäden bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder durch Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Bedienung, mangelhaften auftraggeberseitigen Arbeiten oder sonstigen, den Betrieb der Fördertechnikanlage beeinträchtigenden Einflüssen (sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind), ist ausgeschlossen. Bei Mängeln der Leistung, die der Besteller uns schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen hat, stehen dem Besteller folgende Rechte zu: Alle diese Teile sind unentgeltlich, nach unserer Wahl, entweder auszubessern oder durch Neue zu ersetzen, deren Brauchbarkeit innerhalb der Verjährungsfrist für Mängelansprüche vom Tag der Abnahme an gerechnet, in Folge eines vom Besteller nachzuweisenden, vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Materialien, mangelhafter Fabrikation oder mangelhafter Montage erheblich beeinträchtigt ist. In allen Fällen muss uns die Nacherfüllung hierfür gestattet werden, für die uns notwendig erscheinenden Änderungen und für die Lieferung von Ersatzstücken, ist uns eine angemessene Zeit zu gewähren. Scheitert die Nacherfüllung oder sind dem Besteller weitere Nacherfüllungsversuche nicht mehr zumutbar, kann der Besteller Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers beträgt 12 Monate. Für vorsätzliches und arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN - Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.